
Die Teil-Legalisierung ist in aller Munde. Schade, denn ich wüsste genug Wichtigeres, um das es sich zu kümmern gilt. Auf die Amnestieregelung für verurteilte Händler oder die bestehenden Gesundheitsgefahren durch dauerhafte Hirnschädigungen junger Menschen bis zum 25. Lebensjahr möchte ich an dieser Stelle gar nicht erst eingehen. Denn auch diese sind unserem Bundesgesundheitsminister durchaus bekannt. Er setzt beim Jugendschutz jedoch lieber auf Aufklärungskampagnen, wie „legal, aber...Brokkoli ist mir lieber“– in meinen Augen mehr Selbstironie als eine ernst zu nehmende zweckdienliche Warnung.
Darüber hinaus ist es ein Irrglaube, dass mit der Legalisierung eines Betäubungsmittels die Eindämmung der organisierten Rauschgiftkriminalität einhergeht. Auch die Beschaffungskriminalität wird sicherlich nicht verschwinden und es ist anzunehmen, dass es zu mehr Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen kommen wird. Denn auch der Einfluss von Cannabis kann zu einer Rauschfahrt führen. Ab und bis wann die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist, lässt sich jedoch -anders als beim Alkohol- nicht so einfach berechnen. Cannabis ist teilweise noch Tage nach dem Konsum im Blut nachweisbar.
Die kürzlich veröffentlichte Polizeiliche Kriminalstatistik weist für Witten im Jahr 2023 insgesamt 253 Rauschgiftdelikte aus, wobei Cannabis hier den größten Anteil ausmacht. Leider haben Kinder, Jugendliche und Heranwachsende mit insgesamt 19% einen nicht zu vernachlässigenden Anteil an der Tatverdächtigen-Struktur. Im Jahr 2023 sind in Witten vier Menschen in einem kausalen Zusammenhang mit dem missbräuchlichen Konsum von Betäubungs-/Ausweichmitteln verstorben.
Inwiefern bei der aktuellen Regelung und den sich daraus ergebenden weitreichenden Kontrollpflichten für die Polizei-und Ordnungsbehörden Ressourcen für die Kriminalitätsbekämpfung freigesetzt werden sollen, bleibt mir schleierhaft. Wer kontrolliert denn am Ende die Abstandsregelungen zu Schulen, den Besitz von max.25 Gramm auf der Straße, den THC-Gehalt oder gar den Eigenanbau von max. drei Pflanzen im heimischen „Tatort-Blumenbeet“?
Apropos, wo kommt eigentlich das Gras, das aktuell geraucht wird, her?–so schnell wird es auf der heimischen Fensterbank jedenfalls nicht gewachsen sein. In diesem Sinne wünsche ich uns eine Regierung, die klar in die Zukunft blickt und unsere Sinne nicht noch weiter benebelt.
Ihr Ratsmitglied Sarah Kramer
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