Zwischen Sparzwang und Verantwortung

13.03.2026

Kaum ein kommunales Thema hat in den vergangenen Jahren für so viel Unmut gesorgt wie die Grundsteuer. Diese Debatte ist das Ergebnis mehrerer Entwicklungen, die zeitlich unglücklich zusammenfielen und viele Menschen verunsichert haben.
Den Anfang machte die bundesweit vorgeschriebene Neubewertung aller Grundstücke. Eigentümer mussten umfangreiche Angaben machen, Grundstücke wurden nach neuen Kriterien bewertet. Das sorgte für Bürokratie und Ärger. Eigentlich sollte die Reform aufkommensneutral sein. Auch in Witten ist das jedoch nicht gelungen. Die Neubewertung führte zu Mindereinnahmen und verschlimmerte unsere angespannte Haushaltslage.

Denn eines darf man nicht ausblenden: Witten steht seit Jahren unter erheblichem finanziellem Druck. Hohe Altschulden, strukturelle Defizite und geringe Spielräume prägen den Haushalt. Einnahmen zu generieren ist schwierig, die Grundsteuer gehört zu den wenigen verlässlichen Abgaben für die Stadt. Sie ist Grundlage kommunaler Finanzierung. Gleichzeitig gibt es ein positives Signal aus Düsseldorf: Durch die NRW-Altschuldenlösung wird Witten deutlich entlastet. Das Land übernimmt 188 Mio. Euro kommunaler Liquiditätskredite – rund 56,8 % der übermäßigen Kassenkredite. Das ist eine historische Hilfe, aber kein Freifahrtschein. Sie ersetzt keinen soliden Haushalt. Wir müssen weiter sparen und Ausgaben sorgfältig abwägen.

In Sachen Grundsteuer hat sich der Stadtrat 2024 bewusst für einen differenzierten Hebesatz entschieden: 1.110 Prozent für Wohngrundstücke und 1.896 Prozent für Nicht-Wohngrundstücke. Ziel war es, Wohnen bei steigenden Lebenshaltungskosten nicht zusätzlich zu verteuern und die Belastung sozial ausgewogener zu verteilen. Für mich war der differenzierte Hebesatz nicht nur eine rechnerische Lösung, sondern Ausdruck einer Vorstellung: Witten als lebenswerte Wohnstadt zwischen größeren Städten wie Bochum und Dortmund, in der Wohnen bezahlbar bleibt und wir gerne leben.

Nun hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Differenzierung des Hebesatzes – noch nicht rechtskräftig – für rechtswidrig erklärt. Das Urteil ist ernst zu nehmen. Zugleich zeigt es, wie kompliziert die Materie ist: Formal zulässig wäre laut VG ein einheitlich hoher Hebesatz mit einem satzungsrechtlichen Ausgleich für Wohngrundstücke – letztendlich ein der Differenzierung ähnliches Ergebnis, aber mehr Bürokratie und noch weniger Verständlichkeit für jeden von uns. Darüber hinaus bin ich auch gespannt, wie weitere Instanzen in dieser Thematik urteilen werden.

Für Witten wird nun der Stadtrat am 23. Februar 2026 beraten und entscheiden. Erst danach werden die neuen Bescheide für 2026 verschickt. Bis dahin gelten die bisherigen Vorauszahlungen aus 2025.

Gerade vor dem Hintergrund der Altschuldenlösung gilt für mich daher klar: Eine weitere Erhöhung der Hebesätze, insbesondere bei der Grundsteuer, ist nicht vertretbar. Gerade hier sollten wir uns nicht von populistischen Rufen nach schnellen, scheinbar einfachen Lösungen leiten lassen. Wer beim Thema Grundsteuer Verantwortung trägt, muss genauer hinschauen, abwägen und Zusammenhänge erklären. Der nun geschaffene Handlungsspielraum sollte gezielt für kluge Investitionen genutzt werden – in Lebensqualität, in Infrastruktur, Bildung und Sicherheit. Denn davon profitieren am Ende nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die Unternehmen in unserer Stadt. Und daran muss sich messen lassen, wohin wir Witten entwickeln wollen. Ihre Sarah Kramer