
Seit Einführung der Straßenausbaubeiträge 1969 gab es keine Überarbeitung des Beitragsmodells. 2020 legte die CDU-geführte Landesregierung nach 50 Jahren ein neues Förderprogramm zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger vor. Das sah vor, dass die für die Kommunen ausfallenden Beiträge der Anlieger ersetzt werden. Jährlich stellte das Land Nordrhein-Westfalen dafür 65 Mio. Euro bereit. Das Förderprogramm beinhaltete zudem eine Staffelung der Beiträge, die sich nicht mehr nach den Maßnahmen für den fließenden und ruhenden Verkehr richtet, sondern nach den Kosten der Gesamtmaßnahme. Dieses Förderprogramm wurde bis zuletzt nicht ausgeschöpft, was wiederum neune nun neue Spielräume eröffnet.
Die CDU wird wir noch im März 2022 beschließen, die Beitragszahlungen, auch für bereits bewilligte Anträge, vollständig zu übernehmen und so zu einer 100 Prozent Entlastung der Anlieger bei den Straßenausbaubeiträgen zu kommen. Einzige Voraussetzung für die zukünftige Förderung ist ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept. Das ist nichts Neues, denn das war auch bisher Voraussetzung für eine Förderung.
Aber auch den Anliegern in Kommunen, die noch nicht über ein solches Konzept verfügen, geben wir Planungssicherheit. Wir werden so rasch wie möglich, spätestens bis zum 30. Juni 2022, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Konzept erarbeiten, wie die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land zukünftig entfallen kann.
Zudem befindet sich das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen" (Erschließungsbeiträge) im parlamentarischen Verfahren. Wir sind zuversichtlich, hier eine Regelung zu finden, welche die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Insbesondere soll mit einer spezifischen Ausschlussfrist eine allgemein verbindliche Klarstellung geschaffen werden.
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